Was ist legal und was ist (derzeit) illegal?
Ferienvermietung auf den Balearen – und was Sie dazu beachten sollten!
In den vergangenen Wochen erhalten wir verstärkt Rückfragen von verunsicherten Kunden, die sichergehen wollen, dass die Ferienwohnung bzw. das Ferienhaus, das sie mieten wollen oder bereits gemietet (und angezahlt) haben, tatsächlich legal vermietet wird.
Nicht selten kontaktieren uns auch Menschen, die ihre Ferienunterkunft über andere Portale gebucht haben und denen die Buchung – i. d. R. ohne Nennung von Gründen, kurzfristig storniert wurde. Somit sitzen sie sozusagen auf gepackten Koffern und gebuchten Flügen und stünden bzw. stehen am Zielort ohne Bleibe da.
Damit Ihnen das nicht passiert und Sie die schönsten Wochen des Jahres unbeschwert genießen können, fassen wir hier für Sie gerne die wesentlichen Eckpunkte der aktuellen Rechtslage zusammen. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass wir – schon allein weil sich hier täglich Änderungen ergeben können – keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen können.
Darüber hinaus geben wir Ihnen weitere wertvolle Tipps, wie Sie die Seriosität von Angeboten verifizieren können.
Zur Rechtslage:
Zum 08.08.2017 trat auf den Balearen ein neues Tourismusgesetz in Kraft. Seitdem werden keine neuen Lizenzen für Ferienvermietung mehr vergeben, lediglich zuvor gestellte Anträge werden noch bearbeitet und für die Objekte vorläufige Lizenznummern vergeben.
Das Moratorium kann bis zu einem Jahr, also bis August 2018, dauern. Erst dann können wieder, wenn auch unter strengen Auflagen, neue Lizenzen beantragt werden.
Was bedeutet dies nun konkret?
1. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Dorfhäuser, die bereits vor August 2017 eine gültige Lizenz zur touristischen Vermietung hatten bzw. diese bis dahin beantragt hatten und somit eine vorläufige Lizenznummer besitzen, dürfen auch weiterhin legal an Urlauber vermietet und über Vermittlungsportale angeboten werden
2. Für die touristische Vermietung von Wohnungen in Gebäuden, die Wohnzwecken dienen (also keine expliziten Komplexe, die ausschließlich aus Ferienappartments bestehen), gibt und gab es auch bislang keine Lizenz für die touristische Ferienvermietung. Dies bedeutet: Aktuell ist die touristische Vermietung solcher Wohnungen illegal (eine kleine Ausnahme können hier in wenigen Einzelfällen Einliegerwohnungen darstellen).
Nachdem für solche Wohnungen keine Lizenzen zur touristischen Vermietung bestehen, ist auch ihre Vermarktung über Vermittlungsportale illegal.
3. Touristische Vermietungen im Sinne des Gesetzes sind zunächst alle Vermietungen bis zu einem Monat.
Längere Vermietungen gelten nicht als touristische Vermietung, allerdings ist auch die Vermarktung solcher längerfristigen Vermietungen über touristische Vermittlungsportale illegal.
Viele Vermieter versuchen, es Touristen schmackhaft zu machen, das Gesetz zu umgehen, indem sie längerfristige Verträge (> 1 Monat) abschließen, die dann zum Ablauf des Urlaubs, nach beispielsweise zwei Wochen, gekündigt werden.
Wir raten dringend davon ab, sich darauf einzulassen, da sie keine Garantie haben, dass dies in der Praxis tatsächlich eingehalten wird und sie nicht ggf. die Miete für die gesamte Miet-dauer bezahlen müssen; zumal der Vermieter gemäß spanischem Mietgesetz nach Abschluss des Vertrages zusätzlich eine volle Monatsmiete als Kaution von Ihnen einfordern muss.
4. Mit dem neuen Tourismusgesetz wurden die Strafen sowohl für Vermieter als auch für die Betreiber von Vermittlungsportalen drastisch erhöht und gleichzeitig die Kontrollen verschärft.
Ersten Berichten zufolge wurden schon sowohl einige Eigentümer mit z. T. der Höchststrafe von 40 TEUR als auch schon Betreiber von Vermittlungsportalen mit Strafen bis zu 300 TEUR (Höchststrafe 400 TEUR) wegen Verstößen belegt.
Aufgrund dessen werden nun doch einige Eigentümer vorsichtiger und bieten ihre Ferienwohnungen nicht mehr (über Vermittlungsportale) an oder stornieren, wie eingangs beschrieben, z. T. bereits gebuchte Wohnungen.
5. Was bringt die Zukunft?
Derzeit ist geplant, dass auf allen Inseln zunächst bestimmte Zonen definiert werden, in denen künftig grundsätzlich eine legale touristische Vermietung von Ferienwohnungen unter Einhaltung bestimmter Auflagen möglich sein soll. Voraussetzung für die Erteilung einer Lizenz soll u. a. sein, dass der touristischen Vermietung von Wohnungen in den ausgewiesenen Regionen die mehrheitliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich ist. Generell soll die Beantragung einer Lizenz für die touristische Vermietung – egal ob Wohnung oder Haus – nur für Gebäude möglich sein, die mindestens fünf Jahre alt sind.
Wie versprochen hier noch ein paar Hinweise, wie Sie die Seriosität von Angeboten prüfen können:
1. Achten Sie darauf, dass das angebotene Haus eine gültige Lizenz für die touristische Vermietung besitzt.
Bei der Buchung über Vermittlungsportale muss die Lizenznummer des Objekts im Normalfall angegeben sein.
Spätesten mit dem Vertrag sollten Sie sich eine Kopie der Lizenz zusenden lassen.
Derzeit wird daran gearbeitet, die Daten der vergebenen und beantragten Lizenzen für die touristische Vermietung auf den Balearen öffentlich zugänglich zu machen.
2. Lassen Sie sich viele Informationen und Fotos des Objektes zusenden. Ideal ist, wenn Sie (auf Anfrage) die Geodaten des Objektes erhalten. So können Sie die Lage des Objektes und die Umgebung mit den Angaben und Fotos des Vermieters bzw. Vermittlers abgleichen.
3. Lesen Sie sich den Mietvertrag aufmerksam durch, insbesondere, wenn er – was häufig der Fall ist – nicht in Ihrer Muttersprache verfasst ist. Im Zweifel ziehen Sie einen Übersetzer zu Rate.
4. Überweisen Sie Geld im Vorfeld nur auf eine Bankverbindung bei einer Bank in Ihrem Heimatland, dem Heimatland des Eigentümers oder dem Land, in dem sich das Objekt befindet.
Von Überweisungen über Transferdienstleister raten wir dringend ab.
5. Buchen Sie nur über vertrauenswürdige Anbieter. Diese erkennen Sie i. d. R. beispielsweise an guten Bewertungen, an entsprechenden Siegeln, über die Mitgliedschaft in Verbänden, Empfehlungen von Bekannten und Freunden und nicht zuletzt natürlich aufgrund eigener positiver Erfahrungen.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder eine konkrete Anfrage platzieren wollen, kontaktieren Sie uns gerne.